AGB

 
I: Allgemeines:
Alle vom Kunden, im Folgendem Auftraggeber genannt, erteilten Aufträge werden vertraglich (ob mündlich oder schriftlich) mit dem Inhaber von Loewenklang,  Matthias Martin Gleichmann,  im Folgendem Loewenklang genannt, auf Basis der geltenden AGB von Loewenklang geschlossen. Loewenklang behält sich die Änderungen an den AGB vor.
Es sind die allgemein gültigen (I, II und III) und die auftragsabhängigen, die sog. spezifischen AGB (IV, V, VI) zu beachten.

II: Sonstige Bestimmungen:
1. Für alle entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Hannover sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist Hannover.
2. Es gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007, BGBl. I S. 2513).
3. Sollten einzelne Bestimmungen in den AGB, bzw. im Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in den AGB, bzw. im Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
4. Soweit in den AGB, bzw. Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise.
5. Alle auf der Webseite angegeben Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt, wenn nicht anders ausgewiesen.

III: Gutschein, Aktionscode und Kooperations-Rabatte Bedingungen:
1. Gutschein:
1.1 Gegenstand: Der Loewenklang-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen der immer aktuell angebotenen Dienstleistung von Loewenklang eingesetzt werden. Der Gutschein wird nach Zahlungseingang dem Auftraggeber in Papier-Form zum Abholen bereitgestellt oder als PDF per Mail zugesandt. Gutscheine werden vom Auftraggeber erworben und haben den Gegenwert dessen, was der Auftraggeber für den Gutschein (brutto, sprich inkl. 19% USt.) bezahlt hat. Der Gutschein kann seitens des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.
1.2 Einlösen des Gutscheins: Der Gutschein beinhaltet einen 14-stelligen Code. Dieser ist beim Einlösen des Gutscheins anzugeben.
Der Gutscheinwert wird dann beim Einlösen auf den (brutto) Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden.
Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
1.3 Gültigkeit des Gutscheins: Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
1.4 Haftung: Der Auftraggeber verpflichtet sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der er den Gutschein schenken möchte. Loewenklang übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes.

2. Aktionscodes:
2.1 Gegenstand: Aktionscodes tauchen im Rahmen von Werbeaktion, die von Loewenklang selbst durchgeführt werden, auf und können nicht erworben werden. Der Aktionscode befindet sich auf einer Bilddatei bzw. einem Flyer. Diese beinhalten neben dem Aktionscode auch immer Informationen zu den Bedingungen. Diese umfassen insbesondere die Gültigkeitsdauer (Dauer der Werbeaktion; “von … bis …”) und den Wert des Aktionscodes (Festwert z. B. 5€; oder Prozentwert z. B. 10% auf Brutto-Rechnungsbetrag). Auch können weitere Beschränkung zur Einlösbarkeit (z. B. einsetzbar für bestimmte Dienstleistungen von Loewenklang) mit angegeben sein.
Ergänzend zu den bei den Aktionscodes mit abgebildeten spezifischen Bedingung sind auch immer die AGB von Loewenklang zu beachten.
2.2 Einlösen eines Aktionscodes: Ein Aktionscode beinhaltet einen mehrstelligen Code. Dieser ist beim Einlösen anzugeben.
Der Aktionscode wird dann beim Einlösen auf den brutto Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Aktionscode-Wert den Rechnungsbetrag, so können eventuelle Restguthaben nicht weiter verwendet werden. Der Restwert verfällt.
Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Aktionscodes ist ausgeschlossen.
Aktionscodes können, wenn nicht anders angegeben, jeweils nur einmal pro Person und im Maße ihrer Bestimmungen eingesetzt werden.
Die Anwendung mehrerer verschiedener Aktionscodes bzw. die mehrmalige Anwendung eines Aktionscodes auf einen Auftrag ist ausgeschlossen.
2.3 Haftung: Loewenklang übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Aktionscodes. Der Missbrauch von Aktionscodes stellen insbesondere Fälschungen (von Loewenklang nicht genehmigte Nachbildungen, Erstellungen oder Veränderungen von Aktionscodes und deren Bedingungen) dar. Fälschungen können nicht eingelöst werden.

3. Kooperations-Rabatte:
3.1 Fit-in-music: Die Schüler der Musikschulen Fit-in-music erhalten mit der Family-Card 7% Preisnachlass vom Brutto Rechnungsbetrag auf alle von Loewenklang immer aktuell angebotenen Dienstleistungen.
Der Rabatt ist weder mit anderen Rabatten (z. B. Aktionscodes) kombinierbar, noch auf unsere speziellen Preise für Schüler (von Grund-, Haupt-, Real-, und Förderschulen und Gymnasien), Azubis und Studenten anwendbar.
3.2 Spinnup: Bei https://spinnup.com registrierte Spinnup-Kunden erhalten 10% Preisnachlass auf den Brutto Rechnungsbetrag auf Mastering-Dienstleistungen von Loewenklang (vgl. www.loewenklang.de/mastering). Der Rabatt ist weder mit anderen Rabatten (z. B. Aktionscodes) kombinierbar, noch mehrmals pro Rechnung einlösbar bzw. addierbar. Der Rabatt kann ausschließlich von Spinnup-Kunden eingelöst werden.

IV: Tonstudio-Leistungen für Solokünstler und Bands (spezifische AGB): 

1. Vertragsgegenstand:
Der Auftraggeber erteilt Loewenklang den Auftrag für
a) die Herstellung von Aufnahmen (Aufnahme); und/oder
b) das Bearbeiten und Abmischen von Aufnahmen bzw. Audiospuren (Editing, Mixing); und/oder
c) das technische und musikalische Pre-Mastering von rein auditiven Titeln (Mastering); und/oder
d) die Herstellung von Aufnahmen bzw. arrangierten Instrumentenspuren durch Loewenklang oder seinen Partnern, insbesondere Studiomusikern (Add-Tracks);
im folgendem mehrheitlich “Produktion” genannt.
e) Online Mastering bzw. Online Mixing

Bandklausel:
Besteht der Auftraggeber aus einer Personenmehrheit, so bevollmächtigen sämtliche Gruppenmitglieder für die Dauer der Vertragsbeziehung unwiderruflich ein Bandmitglied als Ansprechperson zur Vertretung gegenüber Loewenklang. Die Ansprechperson ist insbesondere zur Auftragserteilung und Zahlung von Rechnungen berechtigt.

Einschub zu c) bei Erteilung eines Masteringauftrags über das Online Formular über die Loewenklang Webseite (www.loewenklang.de):
Sobald der Auftraggeber das Online Formular, ein Fragebogen zu Erfassung eines Mastering-Auftrags, absendet gilt dies als verbindliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers an Loewenklang. Loewenklang hat jederzeit das Recht diesen Auftrag abzulehnen, insbesondere aus unter 9.2 aufgeführten Gründen.
Nimmt Loewenklang den Auftrag an, so erhält der Auftraggeber eine Rechnung gemäß seiner im Mastering-Formular getätigten Angaben.
Die maximale Anzahl an zu masternden Tracks, die innerhalb eines Online-Mastering-Auftrags angelegt werden können, liegt bei 20 Audiofiles.  Möchte der Auftraggeber mehr als 20 Tracks mastern lassen, so muss er zunächst den aktuellen Auftrag abschließen und für alle weiteren Tracks einen neuen Online-Mastering-Auftrag starten. Für diesen und jeden weiteren Auftrag erhält der Auftraggeber eine separate Rechnung.
Damit gilt jeder versendete Online-Mastering-Auftrag als neuer Auftrag.

2. Auftragsbestätigung:
Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens von Loewenklang besteht nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird. Im Falle der Leistungen Online Mixing und Online Mastering gilt in der Regel die Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung.

3. Zeitplan:
3.1 Terminzusagen von Loewenklang werden nach besten Wissen und Gewissen eingehalten, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere im Loewenklang betreffenden Krankheitsfall.
3.2  Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktions-/Dienstleistungstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Produktions-/Dienstleistungstermin, werden 100% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens fällig. Absagen seitens des Auftraggebers müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen. Dieser Punkt gilt nicht für e).
3.3  Der Abgabetermin für die Produktion, außer wenn schriftlich vereinbart, ist nicht festgelegt. Die entstandenen Produktionen werden im Format “.wav” übergeben an den Auftraggeber übergeben, außer es wurde anderes vereinbart oder als Optionen für Online Mixing und Online Mastering gebucht.
3.4  Nach Abgabe der Produktion gilt der Auftrag als abgeschlossen. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an Loewenklang eingegangen sein. Danach gilt die Produktion in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3.5 Punkt e) betreffend: Es gelten die Widerrufsbestimmungen. Diese sind hier geregelt: www.loewenklang.de/online-tonstudio-widerrufsbelehrung
3.6 Punkt e) betreffend: Ein Test-Audio-File wird dem Auftraggeber mit der Möglichkeit eines Korrekturlaufes zugeschickt. Mängelrügen und Änderungswünsche müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Test-Audio-Files an Loewenklang unter online-tonstudio[at]loewenklang.de eingegangen sein. Teilt der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen Loewenklang weder mit, dass er mit der erbrachten Leistung (vgl. Test-Audio-File) zufrieden ist, noch, dass er was zu Beanstanden hat, so gilt danach die Produktion in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen und ihm wird die fertige Produktion zugesendet.

4. Haftung für Schäden:
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen.

5. Einflüsse auf die Aufnahmequalität:
5.1  Entstehen durch den Auftraggeber, dessen Audio-Equipment, oder äußere Einflüsse während der Audio-Aufnahmen, im oder außerhalb des Tonstudios von Loewenklang, Nebengeräusche (z.B. knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter, eindringende Umweltgeräusche usw.) so ist Loewenklang für diese Qualitätsprobleme nicht haftbar.
5.2  Sind im Zuge der Produktion Fremdleistungen von Studiomusikern erforderlich, so ist Loewenklang grundsätzlich nicht für Qualität und Pünktlichkeit dieser Leistungen verantwortlich zu machen.

6. Add-Tracks:
6.1  Produzierte Add-Tracks dürfen nur innerhalb des vorgesehen Musiktitels verwendet werden. Ein Vervielfältigungs- und Verwertungsrecht besteht nur im zuvor beschrieben Zusammenhang. Die Nutzungsdauer ist zeitlich unbegrenzt. Das Urheberrecht ist zu beachten.
6.2  Loewenklang schließt bei vertragsgegenständlicher Erfordernis eigene Verträge mit seinen Studiomusikern ab. Diese Verträge werden im Rahmen der Produktion von Add-Tracks produktionsabhängig geschlossen und unterliegen ihren eigenen Vertragsbedingungen und nicht diesen AGB. Das Honorar für die erbrachten Leistungen eines Studiomusikers für Add-Tracks ist in den an Loewenklang durch den Auftraggeber zu entrichtenden Kosten für Add-Tracks enthalten. Fallen in diesem Kontext Gebühren an die Künstlersozialkasse an, so werden diese von Loewenklang getragen.

7. Urheberrechtliches & Nutzungsrechte:
7.1  Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, sowie das diesbezügliche Entrichten möglicher anfallender Gebühren, dem Auftraggeber.
7.2  Es sind die Urheber und Leistungsschutzrechte von Loewenklang zu beachten.

8. Vergütung:
8.1  Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen (wie z.B. verbindliche Angebote) getroffen werden, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Listenpreise von Loewenklang. Preise und Preislisten sind auf der Webseite www.loewenklang.de einsehbar. Loewenklang behält sich jederzeit das Recht vor Preisangaben auf der Webseite zu ändern.
8.2  50% der Bruttosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens werden dem Auftraggeber bereits vor Produktionsbeginn in Rechnung gestellt. Solange diese Anzahlung nicht erfolgt, kann mit der Produktion nicht begonnen werden. Das angestrebte Auftragsvolumen ist jedoch ohne Gewähr. Nach Abschluss des Auftrags werden die noch offenen Beträge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Höhe der offenen Beträge ergibt sich aus den Gesamtkosten für alle erbrachten Leistungen, abzüglich der Anzahlung. Alle Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Dieser Punkt betrifft nicht die Leistungen von Punkt e). Loewenklang behält sich das Recht vor von dieser Vorgehensweise abzuweichen, z. B. weil der Auftraggeber im Voraus den Gesamten Rechnungsbetrag überweisen möchte.
8.3 Werden Leistungen nach Zeitstunden abgerechnet so werden Arbeitszeitstunden für jede angebrochene Zeitstunde berechnet. Für je acht Arbeitszeitstunden wird die jeweilige Tagespauschale berechnet.
8.4 (Online-) Masterings bzw. Online Mixing Aufträge werden pro Titel und nach individuelle Optionen berechnet.
8.5  Die Verwendung (insbesondere Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrecht) der durch die Leistung entstandenen Produktionen gilt erst dann als zulässig, wenn alle Rechnungen vollständig bezahlt sind.

9. Rechteeinräumung:
9.1  Der Auftraggeber erlaubt Loewenklang ihn als Kunden, sowie die entstandenen Produktionen auf seinen öffentlichen Plattformen, insbesondere Homepage, Facebook- u. GooglePlus-Seiten von Loewenklang namentlich und mit Logo/Cover nennen bzw. präsentieren zu dürfen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
9.2  Loewenklang behält sich jederzeit das Recht vor Produktionen mit unangebrachten Textinhalten (dies sind insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende und sonstige dem Image von Loewenklang schadende Texte), von der Produktion auszuschließen.
9.3  Der Auftraggeber überträgt Loewenklang das Recht sämtliche bei der Produktion entstandenen Tonaufnahmen als Samples, oder Remixes zu verwerten.

V: Auftragsmusik, Corporate Sound (spezifische AGB):

1. Vertragsgegenstand:
Der Auftraggeber erteilt Loewenklang den Auftrag zur Produktion eines Werkes als exklusives oder non-exklusives Werk, und/oder erwirbt Lizenzen für dieses oder ein anderes Werk von Loewenklang.
Diese Werke sind gemafrei. Es gelten erstens die Allgemeinen Nutzungsrechte (vgl. Allgemeine Nutzungsrechte, Punkt 5.).
Zweitens ist es dem Auftraggeber erlaubt das Werk innerhalb der zusätzlich erworbenen Lizenzen (vgl. Spezifische Nutzungsrechte, Punkt 6.) zu nutzen.
Die Lizenzierung/ Vergabe der Nutzungsrechte für diese Werke ist ausschließlich Loewenklang vorbehalten.

2. Auftragsbestätigung:
Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens von Loewenklang besteht nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

3. Zeitplan:
3.1 Der Abgabetermin für das fertige Werk wird vertraglich oder mündlich erwähnt.
3.2 Das fertige Werk kann auf Wunsch des Auftraggebers in verschieden Audio-Formaten, sofern es Loewenklang möglich ist, ausgeliefert werden.
3.3 Loewenklang wird den Auftraggeber auf Anfrage über den Fortgang seiner Arbeit informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, Anregungen zum Werk zu geben. Nach Abgabe des Werkes gilt der Auftrag als abgeschlossen. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an Loewenklang eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3.4 Terminzusagen von Loewenklang werden nach besten Wissen und Gewissen eingehalten, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere im Loewenklang betreffenden Krankheitsfall.
3.5 Loewenklang ist bei der Erstellung des Werks ausschließlich an den Vertrag bzw. an die bei Vertragsabschluss geltenden AGB gebunden und steht insbesondere in keinerlei Weisungsverhältnis zum Auftraggeber. Er ist in der Wahl seiner Tätigkeitszeit und des Tätigkeitsortes frei.

4. Gewährleistung & Urheberrechtliches:
4.1 Loewenklang wird das Werk entweder alleine oder in Zusammenarbeit mit seinen Partnern (u.a. Studiomusiker, -Sänger, -Sprecher) erstellen.
4.2 Loewenklang gewährleistet, keine fremden, vorher bestehenden Werke bei der Erarbeitung des Werks zu benutzen, außer dies wird durch den Auftraggeber ausdrücklich gewünscht. Dann obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter zur Nutzung des fremden Materials, sowie das diesbezügliche Entrichten möglicher anfallender Gebühren, dem Auftraggeber.
4.3 Darüber hinaus gewährleistet Loewenklang, dass das Werk gemafrei bleibt. Wenn das Werk als exklusive Produktion in Auftrag gegeben wurde, gewährleistet Loewenklang, dass das Werk exklusiv bleibt.
Die Exklusivität gewährleistet dem Auftraggeber, dass Loewenklang keine Lizenzen / Nutzungsrechte für das in Auftrag gegebene, fertige Werk an Dritte vergibt.
4.4 Loewenklang haftet insbesondere im Falle von Urheberrechtsverletzungen nicht für die daraus entstanden Kosten und Folgekosten des Auftraggebers.

5. Allgemeine Nutzungsrechte & Rechteeinräumung:
5.1 Der Auftraggeber hat nicht das Recht, das Werk in irgendeiner Weise zu verändern.
5.2 Es ist nicht gestattet, das Werk außerhalb der allgemeinen und spezifischen Nutzungsrechte (Lizenzen) weder privat, noch kommerziell zu nutzen bzw. das Werk als solches an Dritte zu veräußern.
Bei Zweifel an einen möglichen Verstoß ist Loewenklang unverzüglich zu kontaktieren.
5.3 Der Auftraggeber erlaubt Loewenklang den Auftraggeber als Kunden mit seinem Logo und das Werk als Referenzwerk auf seinen öffentlichen Plattformen, insbesondere Homepage und Facebookseite von Loewenklang nennen, bzw. präsentieren zu dürfen, sofern der Auftraggeber dies jeweils nicht ausdrücklich vor Abgabe des Werks schriftlich untersagt.

6. Spezifische Nutzungsrechte:
6.1 Lizenzen bestimmen die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Werke. Hiervon unberührt bleiben die Allgemeinen Nutzungsrechte. Lizenzen werden projektbezogen (davon ausgenommen F1 und F2 Lizenzen) und grundsätzlich werkbezogen vergeben.
(Beispiel: Firma XY nutz das Werk Z als Hintergrundmusik für eine Produktvorstellung auf einer Messe und zugleich als Telefonwarteschleife → 2x Lizenz B)
6.2 Unter jede Lizenz fallen klare festgelegte Nutzungs- bzw. Verwertungsarten, die von der jeweiligen Lizenz klar dargelegt werden. Vgl. hierzu folgende Tabelle:

Lizenzart:

Beschreibung (umfasst pro Lizenz eine Nutzungsart):

Preis: exklusive MwSt.

A

  • private (nicht gewerbliche) Internetinhalte (z.B. privater Podcast / private Website / privates  Youtube-Video) oder
  • digitale Vervielfältigung (Downloads) bis 100 Stück oder
  • mechanische Vervielfältigung bis 100 Stück

30,00 €

B

  • gewerbliche Internetinhalte (z.B.Website/Podcast/Online- Shop/Youtube) oder
  • Telefonwarteschleife oder
  • Imagefilm oder Produktfilm (eine veröffentlichte Version) oder
  • redaktionelles TV , corporate TV oder
  • digitale Vervielfältigung (Downloads) bis 1000 Stück oder
  • mechanische Vervielfältigung bis 1000 Stück

60,00 €

C

  • Internetwerbespot (1 Sprachversion) oder
  • TV-Werbespot regional oder
  • Point of Sale (POS) Werbespot national oder
  • digitale Vervielfältigung (Downloads) bis 10.000 Stück oder
  • mechanische Vervielfältigung bis 10.000 Stück oder

170,00 €

D

  • App/Software/Game oder
  • Radio- oder Kino-Werbespot national oder
  • digitale Vervielfältigung (Downloads) bis 25.000 Stück oder
  • mechanische Vervielfältigung bis 25.000 Stück

300,00 €

E

  • TV- Werbung national (1 Werbespot / 1 Land) oder
  • In-Stream Video Ad (1 Werbespot / 1 Sprachversion) oder
  • digitale Vervielfältigung (Downloads) bis 55.000 Stück oder
  • mechanische Vervielfältigung bis 55.000 Stück

700,00 €

F1

  • alle Medien*; projektunabhängig; Nutzungsdauer ist zeitlich unbegrenzt.*(Als ein Medium gelten jeweils Radio, oder TV, oder Internet, oder Kino, oder Game, oder APP, oder Telefonwarteschleife, oder Corporate TV; innerhalb dieser Medien gilt uneingeschränktes Vervielfältigungsrecht)

1000,00 €

F2

  • alle Medien*; projektunabhängig; Nutzungsdauer ist zeitlich unbegrenzt.*(Als ein Medium gelten jeweils Radio, oder TV, oder Internet, oder Kino, oder Game, oder APP, oder Telefonwarteschleife, oder Corporate TV.; innerhalb dieser Medien gilt uneingeschränktes Vervielfältigungsrecht)

*gilt nur für Soundlogo

Begriffserklärung: Das Soundlogo (auch Audiologo) ist das Kernstück des CS und steht analog zum visuellen Begriff Logo als signifikantes akustisches Erkennungszeichen einer Marke und besteht aus einem kurzen Klang, bzw. Tonfolge.
Ein Jingle ist ein nur etwas längeres Soundlogo und ist meistens mit einem gesungenen Text versehen ist.


7. Vergütung:

7.1 Nach Abschluss des Auftrags werden die erbrachten Leistungen, Entwurfs- und Exklusivrecht-Pauschalen, und/oder anfallenden Lizenzen seitens von Loewenklang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7.2 Die Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
7.3 Die Verwendung des Werkes gilt erst dann als zulässig, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.

VI: sonstige Dienstleistungen (spezifische AGB): 

1. Vertragsgegenstand:
Der Auftraggeber erteilt Loewenklang den Auftrag für
a) Livemixing und Live-Aufnahmen (Stereosumme) vor bzw. während einer Veranstaltung; oder
b) die Durchführung von Tonstudioaktion im Rahmen eines Junggesellenabschieds; oder
c) das Halten von Tontechnik-Workshops; oder
d) Coachingstunden für Bands bzw. Solokünstlern (z.B. beratende Hilfestellung zur Verbesserung musikalischer Fähigkeiten (Zusammenspiel der Band, Arrangements von Liedern), von Songs (Text, Melodie, Harmonie, Rhythmus))

2. Auftragsbestätigung:
Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens von Loewenklang besteht nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

3. Zeitplan:
3.1 Terminzusagen von Loewenklang werden nach besten Wissen und Gewissen eingehalten, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere im Loewenklang betreffenden Krankheitsfall.
3.2  Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktions-/Dienstleistungstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn (b) bzw. Veranstaltungstermin (a und c) durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Dienstleistungstermin (a, b, c, d), werden 100% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens fällig. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
3.3  Der Abgabetermin von möglich hergestellten Tonaufnahmen unter a) bzw. b) ist nicht festgelegt. Die Tonaufnahmen werden in den Audio-Formaten WAVE, oder MP3 übergeben. Das Übergeben erfolgt in der Regel über einen durch Loewenklang vergebenem, nicht-öffentlichen Download-Link. Die Audiodaten liegen hierzu in einem Cloud-Server und werden frühestens nach 3 Tagen nach Vergabe des Download-Links an den Auftraggeber gelöscht.
3.4  Nach der Veranstaltung (a) bzw. der Abgabe von Tonaufnahmen (a, b), oder nach der Inanspruchnahme von Workshops, bzw. Coachingstunden gelten die jeweiligen Aufträge als abgeschlossen.
3.5  Für a) und b) gilt: Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes bei Loewenklang eingegangen sein. Danach gilt die Produktion in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

4. Haftung für Schäden:
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie durch technische als auch durch andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.

5. Einflüsse auf die Aufnahmequalität (a und b betreffend):
Entstehen durch Dritte, deren Audio-Equipment, oder äußere Einflüsse während der Audio-Aufnahmen, im oder außerhalb des Tonstudios von Loewenklang, Nebengeräusche (z.B. knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter, eindringende Umweltgeräusche usw.) so ist Loewenklang für diese Qualitätsprobleme nicht haftbar.

6. Rechteeinräumung:
6.1  Der Auftraggeber erlaubt Loewenklang den Auftraggeber (a,b,c,d) als Kunden, sowie die unter a), b) entstandenen Aufnahmen auf seinen öffentlichen Plattformen, insbesondere Homepage, Facebook- und GooglePlus-Seiten von Loewenklang mit Logo nennen und präsentieren zu dürfen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
6.4  Dem Auftraggeber ist es erlaubt, die unter a) entstandenen Aufnahmen für den nicht kommerziellen Gebrauch, bzw. die unter b) entstandenen Aufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen.

7. Urheberrechtliches & Nutzungsrechte:
7.1 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, sowie das diesbezügliche Entrichten möglicher anfallender Gebühren, dem Auftraggeber.

8. Vergütung:
8.1  Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden bzw. dem Auftraggeber kein verbindliches Angebot vorliegt, gelten die am Tag, an dem die Leistungen erbracht wurden, gültigen Listenpreise von Loewenklang als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Anfrage dem Auftraggeber zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
8.2  Nach Abschluss des Auftrags werden die erbrachten Leistungen seitens von Loewenklang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
8.3  Die Verwendung der durch die Leistung entstandenen Aufnahmen ( a) und b) betreffend) gilt erst dann als zulässig, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.
8.4  Wenn Leistungen Arbeitszeitstunden abhängig vergütet werden, so wird jede angebrochene Zeitstunde berechnet.
8.5  Für die unter a), c) und d) (letzteres, wenn Coachingstunden nicht im Tonstudio Loewenklang stattfinden) erbrachten Leistungen werden zusätzlich Fahrtkosten mit 0,30€/km ab dem 21. Kilometer berechnet.

Stand: 01.11.2019