AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeiner Teil

Alle vom Kunden
– folgend Auftraggeber genannt –

erteilten Aufträge werden vertraglich (ob mündlich oder schriftlich) mit dem Inhaber von Loewenklang, Matthias Martin Gleichmann
– folgend Loewenklang genannt –

auf Basis der geltenden AGB von Loewenklang geschlossen.

Die AGB bestehen aus dem allgemeinen Teil A und dem auftragsspezifischen Teil B, der folgende Regelungen umfasst:

  1. Ton/Musik-Produktion – Recording, Editing, Mixing, Mastering, Add-Tracks
  2. Sonstige Leistungen – Livemixing und -Aufnahme, Workshops, Coachings

1. Gruppen-/Bandklausel

Besteht der Auftraggeber aus einer Personenmehrheit, so bevollmächtigen sämtliche Gruppenmitglieder für die Dauer der Vertragsbeziehung unwiderruflich ein Gruppen-/Bandmitglied als Ansprechperson zur Vertretung gegenüber Loewenklang. Die Ansprechperson ist insbesondere zur Auftragserteilung und Zahlung von Rechnungen berechtigt.

2. Zeitplan
  1. Terminzusagen von Loewenklang werden nach besten Wissen und Gewissen eingehalten, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere im Loewenklang betreffenden Krankheitsfall.
  2. Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Termin fünf oder weniger Arbeitstage vor Terminbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, kann Loewenklang eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens erheben. Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin werden 100% des angestrebten Bruttoauftragsvolumens fällig. Absagen seitens des Auftraggebers müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
3. Rechteeinräumung

Der Auftraggeber erlaubt Loewenklang den Auftraggeber namentlich als Kunden mit seinem (Band-)Logo und dem Cover – wenn vorhanden – und die Produktion bzw. geleistete Dienstleistung als Referenz auf seinen öffentlichen Plattformen, insbesondere Homepage von Loewenklang nennen, bzw. präsentieren zu dürfen, sofern der Auftraggeber dies jeweils nicht ausdrücklich vor Abgabe der Produktion schriftlich untersagt. Wenn kein Cover vorhanden ist, erlaubt der Auftraggeber, dass Loewenklang eigene Bilder zur Darstellung verwenden darf.

4. Nutzungsbestimmungen Loewenklang-Cloud und sonstige Wege des Datentransfers
  1. Die Loewenklang-Cloud ist eine Möglichkeit des sicheren Datentransfers zwischen Auftraggeber und Loewenklang. Die Nutzung wird dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrages von Loewenklang kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn dem Auftraggeber das Produktionsergebnis darüber bei Auftragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde, hat er zwei Wochen Zeit seine Daten herunterzuladen, ehe Zugang und Daten in der Cloud gelöscht werden.
  2. Der Auftraggeber nutzt die Cloud ausschließlich für Zwecke, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Bei einer zweckfremden Nutzung behält sich Loewenklang das Recht vor, Zugang und Daten des Auftraggebers in der Cloud unverzüglich zu löschen. Der Auftraggeber haftet bei Schäden, die durch seine zweckfremde oder unsachgemäße Cloud-Nutzung entstehen.
  3. Die Nutzung der Cloud ist für den Auftraggeber freiwillig. Wenn der Auftraggeber einen anderen Weg des Datentransfers nutzen möchte, kann er dies Loewenklang vorschlagen. Stimmt Loewenklang diesem Weg zu, kann dieser als Datentransfer im Rahmen des Auftrages genutzt werden. Entstehen für Loewenklang durch die Nutzung des alternativen Wegs des Datentransfers Kosten, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Loewenklang ist überdies nicht haftbar für Offenlegung von und Verlust bzw. Schäden an über den alternativen Weg übermittelten Daten und Datenträgern.
5. Salvatorische Klausel und sonstige Bestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen in den AGB, bzw. im Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in den AGB, bzw. im Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
  2. Soweit in den AGB, bzw. Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise.
  3. Für alle entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Hannover sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist Hannover.
  4. Es gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007, BGBl. I S. 2513).
  5. Alle auf der Webseite angegeben Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt, wenn nicht anders ausgewiesen.

B) Auftragsspezifischer Teil

I. Ton/Musik-Produktion – Dienstvertrag

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt Loewenklang den Auftrag zur Ton/Musik-Produktion, die die Teilleistungen

  1. Recording – das Herstellen von (Live-)Aufnahmen
  2. Editing/Mixing – das Bearbeiten und Abmischen von Aufnahmen bzw. Audiospuren
  3. Mastering – das Pre-Mastering von Audiomischungen als Live-/Hybrid-/Stem-Mastering
  4. Add-Tracks – das Herstellen von einzelnen Audiospuren auf Basis virtueller Instrumente für einen oder mehrere Songs des Auftraggebers

– im Folgenden mehrheitlich Produktion genannt –
umfassen kann.


2. Auftragsbestätigung

Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens von Loewenklang besteht nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

3. Abgabe der Produktion
  1. Der Abgabetermin für die Produktion ist nicht festgelegt, außer er wird schriftlich vereinbart. 
  2. Die entstandenen Produktionen werden im Format “.wav” an den Auftraggeber übergeben. Im Rahmen von Mastering kann der Auftraggeber andere Ausgabe-Formate der Produktion als zusätzliche Leistung buchen. Hierzu ist eine mündliche Absprache ausreichend.
  3. Nach Abgabe der Produktion gilt der Auftrag als abgeschlossen. Zudem wird dem Auftraggeber ein kostenfreier Korrekturzyklus gewährt, bei dem er Loewenklang seine Änderungswünsche mitteilen kann. Die Änderungswünsche müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Produktion unter genauer Beschreibung und schriftlich per Mail an hello@loewenklang.de eingehen. Loewenklang behält sich das Recht vor, jeden weiteren Korrekturzyklus –  auch außerhalb der zwei Wochenfrist – mit einer Pauschale von 99€ pro Stunde inkl. MwSt dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, wenn anderes nicht vereinbart wurde.
4. Haftung für Schäden

Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio der technischen oder sonstigen Einrichtungen.

5. Einflüsse auf die Aufnahmequalität

Entstehen während der Produktion durch den Auftraggeber, dessen Audio-Equipment oder durch innere und äußere Einflüsse Nebengeräusche (z. B. Brummschleifen, knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter, eindringende Umweltgeräusche usw.) so ist Loewenklang für diese Qualitätsprobleme nicht haftbar.

6. Add-Tracks

Produzierte Add-Tracks dürfen nur innerhalb des vorgesehen Musiktitels verwendet werden. Ein Vervielfältigungs- und Verwertungsrecht besteht nur im zuvor beschrieben Zusammenhang. Die Nutzungsdauer ist zeitlich unbegrenzt. Das Urheberrecht ist zu beachten.

7. Urheberrechtliches & Nutzungsrechte
  1. Werden auf Kundenwunsch innerhalb der Aufträge geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter sowie das diesbezügliche Entrichten möglicher anfallender Gebühren dem Auftraggeber.
  2. Es sind die Urheber und Leistungsschutzrechte von Loewenklang zu beachten.
8. Vergütung
  1. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise, die auf den Webseiten von www.loewenklang.de angegebenen sind. Dabei behält sich Loewenklang jederzeit das Recht vor, Preisangaben auf der Webseite zu ändern. Ist dort keine Preisangabe für die in Anspruch genommene Leistung zu finden, gilt ein Stundensatz von 99€ pro Stunde inklusive 19% MwSt. als vereinbart.
  2. Loewenklang behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber bereits vor Produktionsbeginn 50% der Bruttosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt, dass solange diese Anzahlung nicht erfolgt, nicht mit der Produktion begonnen werden kann. Das angestrebte Auftragsvolumen ist jedoch ohne Gewähr. Sofern Loewenklang von diesem recht Gebrauch nehmen möchte, informiert er den Auftraggeber schriftlich vor dem ersten Produktionstermin darüber. 
  3. Nach Abschluss des Auftrags werden die noch offenen Beträge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Höhe der offenen Beträge ergibt sich aus den Gesamtkosten für alle erbrachten Leistungen, abzüglich etwaiger Anzahlung. Alle Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
  4. Werden Leistungen nach Zeitstunden abgerechnet, so werden Arbeitszeitstunden für jede angebrochene Zeitstunde berechnet. Geht eine Produktion über mehrere Tage, werden die in Anspruch genommenen Zeitstunden pro Tag aufsummiert. Die Summe wird auf die nächste volle Zeitstunde aufgerundet.
  5. Die Leistung Mastering wird pro Titel und nach individuellen Zusatz-Optionen berechnet.
  6. Die Verwendung (insbesondere Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrecht) der durch die Leistung entstandenen Produktionen gilt erst dann als zulässig, wenn alle Rechnungen vollständig bezahlt sind.

II. Sonstige Leistungen – Dienstvertrag

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt Loewenklang den Auftrag für eine der folgenden Leistungen:

  1. Livemixing einer Veranstaltung
  2. das Halten von Tontechnik-/Musik-Workshops bzw. das Geben von Tontechnik-/Musik-Coachingstunden

2. Auftragsbestätigung

Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens von Loewenklang besteht nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

3. Auftragsabschluss

Nach Beendigung des vereinbarten Termins gilt der Auftrag als abgeschlossen.

4. Haftung für Schäden

Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden der technischen oder sonstigen Einrichtungen im Studio und an der technischen oder sonstigen Ausrüstung von Loewenklang am Terminort. Dies gilt ebenfalls für Schäden durch Dritte (z. B. Publikum) sowie solche, die durch technische oder andere Mängel entstanden sind (z. B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit).

5. Vergütung
  1. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise, die auf den Webseiten von www.loewenklang.de angegebenen sind. Dabei behält sich Loewenklang jederzeit das Recht vor, Preisangaben auf der Webseite zu ändern. Ist dort keine Preisangabe für die in Anspruch genommene Leistung zu finden, gilt ein Stundensatz von 99€ pro Stunde inklusive 19% MwSt. als vereinbart.
  2. Bei von Loewenklang zwischen Studio und Terminort in Summe gefahrenen Strecken von über 20 Kilometern werden ab dem 21. Kilometer Fahrtkosten mit 0,30€ pro je weiteren gefahrenen Kilometer berechnet.
  3. Loewenklang behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber bereits vor Terminbeginn 50% der Bruttosumme des für den Termin angestrebten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt, dass solange diese Anzahlung nicht erfolgt, nicht mit der Produktion begonnen werden kann. Das angestrebte Auftragsvolumen ist jedoch ohne Gewähr. Sofern Loewenklang von diesem recht Gebrauch nehmen möchte, informiert er den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich vor dem Termin darüber. 
  4. Nach Abschluss des Auftrags werden die noch offenen Beträge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Höhe der offenen Beträge ergibt sich aus den Gesamtkosten für alle erbrachten Leistungen, abzüglich etwaiger Anzahlung. Alle Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
  5. Werden Leistungen nach Zeitstunden abgerechnet, so werden Arbeitszeitstunden für jede angebrochene Zeitstunde berechnet. 

Stand: 15.06.2024